Konditionen

Steuerlich absetzbar

Gemäß Entscheidung des Finanzgericht Münsters (Az: 3 K 2845/02 E) können psychotherapeutische Behandlungskosten als „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden, auch wenn diese von „Privattherapeuten“ in Anspruch genommen werden. Hierzu benötigt das Finanzamt ein vor der Behandlung ausgestelltes ärztliches Attest. Die Kosten für Ihre Inanspruchnahme von Coaching- Angeboten sind im Rahmen von beruflichen Coaching- Themen prinzipiell bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich absetzbar.

-> Die Therapie Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. 

Übernahme der Behandlungskosten durch private Krankenkassen

Die in meiner Praxis für Hypnose, Psychotherapie und Coaching angebotene therapeutische Behandlung  wird von vielen privaten Krankenkassen übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Die Abklärung einer Übernahme erfolgt in Eigenverantwortung des Klienten. 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Keine langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz
  • Kein Eintrag in Ihre Krankenakte: Die psychotherapeutische Behandlung unterliegt der Schweigepflicht: auch gegenüber Versicherungen, Berufsgenossenschaften, Arbeitgebern oder anderen Dritten- Alleine Sie dürfen entscheiden!
    Karrierecoaching_Düsseldorf
  • Keine Sperrfristen.
  • Eine intensive und speziell auf Sie zugeschnittene Betreuung
  • Der bürokratische Aufwand durch die Krankenkasse entfällt (keine langwierigen Antrags- Überprüfungen und Gutachten!)
  •  Freie Auswahl der Therapieform/ Methode: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach wie vor nur Psychotherapie mit Psychoanalytischen oder verhaltenstherapeutischen Verfahren (Tiefen-Psychologisch fundierte Psychotherapie; analytische Psychotherapie), EMDR bei der Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörungen (seit Januar 2015) und seit 2021 auch systemische Psychotherapie approbierter psychologischer Psychotherapeuten. Viele neuere Psychotherapie- Ansätze mit wissenschaftlich erforschtem Wirkungsgrad, werden leider nach wie vor in Deutschland Krankenkassengesetzlich (noch) nicht anerkannt.